Grillen: Zehn Gerichtsurteile für Garten und Balkon

Grillschuerzen.net hat sich mit dem Thema Rechtslage beim Grillen beschäftigt. Herausgekommen sind zehn Gerichtsurteile, die man sich einmal durchlesen sollte. Vorab sei gesagt, das man das Thema nicht ganz so ernst nehmen sollte. Letztendlich hängt, wie so oft, alles von der Nachbarschaft ab. Ein eindeutiges Statement zum Theme Grillen im Garten gibt es jedenfalls nicht. Frei nach dem Motto “anderes Gericht, andere Urteile” scheint es in Deutschland unterschiedliche Urteile zu geben.

 

Zehn Gerichtsurteile

  1. Grillen muss in den Sommermonaten hingenommen werden. Wer sich dadurch gestört fühlt muss eine Beeinträchtigung zunächst einmal nachweisen. (Landgericht München, Aktenzeichen 15S 22735/03)
  2. Um die starke Rauchentwicklung zu vermeiden rät der Gesetzgeber zum Elektrogrill oder zumindest den Einsatz von den so genannten Alu-Schalen. (Landgericht Stuttgart / Aktenzeichen 10 T 359/96)
  3. Gelegentliches grillen muss hingenommen werden. Daher legte das Amtsgericht Berlin-Schöneberg eine Obergrenze von 20 bis 25 mal im Jahr fest. (Amtsgericht Berlin-Schöneberg / Aktenzeichen 3 C 545/96)
  4. Da war das Bonner Amtsgericht wesentlich strenger. So hält der Richter es für angemessen, auf Terassen und Balkonen einmal im Monat zu Grillen. Ausserdem soll das vorhaben 48 Stunden vorher beim Nachbarn angemeldet werden. (Amtsgericht Bonn / Aktenzeichen 6 C 545/96)
  5. Das Oberlandesgericht Oldenburg setzt das abendliche Grillen ab 22 Uhr auf viermal im Jahr fest. (Oberlandesgericht Oldenburg / Aktenzeichen 13 U 53/02)
  6. Äußerst streng auch das Landgericht Stuttgart. Man sollte nur dreimal zwei Stunden im Jahr grillen heisst es dort. (Landgericht Stuttgart / Aktenzeichen 10 T 359 / 96)
  7. Das Landgericht Aachen grenzte mit seinem Urteil das ganze nicht nur zeitlich sondern auch territorial ein. So darf man im Sommer nur zweimal im Monat zwischen 17 Uhr und 22.30 Uhr im hinteren Teil des Gartens grillen. (Landgericht Aachen / Aktenzeichen 6 S 2/02)
  8. Der Mieter darf ein absolutes Grillverbot für Elektro, Holzkohle- und Gasgrills verhängen, entschied das Landgericht Essen. Derartige Regelungen sind jedoch eher die Seltenheit. (Landgericht Essen / Aktenzeichen 10 S 437/01)
  9. Der Qualm der Holzkohle darf nicht regelmäßig und konzentriert in die Wohnungen der Nachbarn ziehen. (Oberlandesgericht Oldenburg / Aktenzeichen 13 U 53/02)
  10. Bei starker Rauchentwicklung ist Vorsicht geboten. Wer trotz Beschwerden des Nachbarn bezüglich des Rauches weiter grillt, muss mit einem Bußgeld rechnen. (Oberlandesgericht Düsseldorf / Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 149/95)